Wichtige Informationen:

 

1. Dieses Produkt wird zur Zeit gemeinsam mit einer Fachhochschule in der Schweiz entwickelt sowie umgesetzt und ist derzeit noch nicht käuflich zu erwerben.

 

2. Dieses Produkt wird ausschließlich im geparkten Zustand verwendet.

 

3. Rechtlicher Hintergrund:

Verwendbarkeit des Produktes zu Beweiszwecken

 

Bei der Herstellung von Personenaufnahmen handelt es sich um einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht (Recht am Bild) des Aufgenommenen. Dieser Eingriff ist jedoch aufgrund mangelnder Intensität nicht rechtswidrig, da er nicht heimlich und regelmäßig, nicht im Privatbereich der Betroffenen erfolgt. Zudem wird lediglich Verhalten dokumentiert, das in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Beschädigung des Fahrzeugs steht.

Schließlich werden auch keine andauernden Aufnahmen gefertigt wie mit Videogeräten, sondern lediglich Momentaufnahmen.

Aufgrunddessen können die Fotos zu Beweiszwecken verwendet werden.

 

Rechtsanwältin Isabel Fezer